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Kirchliche Segnung

Für gleichgeschlechtliche Paare kann eine kirchliche Segnung bzw. ein Segnungsgottesdienst anstatt der kirchlichen Trauung erfolgen. Homosexuelle Paare, die vor dem Standesamt ihre Partnerschaft eintragen lassen haben werden von vielen evangelischen Landeskirchen der EKD und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds in den Kirchen gesegnet.

Auch in der Metropolitan Church und in der altkatholischen Kirche ist eine kirchliche Segung möglich. Außerdem führen die Ortspastoren in den lutherischen Staatskirchen von Schweden und Dänemark sowie in der reformierten niederländischen Kirche, in der methodistischen Kirche in England und in der Episcopalkirche in den USA Segnungsgottesdienste durch.

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