Dokumente für die Hochzeit im Ausland
Keine bösen Überraschungen riskieren.
Die Eheschließungsbestimmungen für eine Auslandshochzeit und die Anerkennung einer Auslandshochzeit in Deutschland ist von dem Land abhängig, in dem die Hochzeit stattfindet. Hier finden Sie einen Überblick über die Dokumente und Auflagen, die Sie für eine Auslandshochzeit benötigen könnten:
- einen gültigen Reisepass
- eine Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
- Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit
- einen Nachweis über den zur Zeit ausgeübten oder den erlernten Beruf
- falls erforderlich, sollte man frühzeitig ein Visum oder eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat des betreffenden Landes beantragen (in manchen Ländern benötigt man zudem einen internationalen Auszug aus dem Einwohnermeldeamt)
- in einigen Ländern wird verlangt, dass erforderliche Dokumente von einem amtlich zugelassenen Dolmetscher ins Englische übersetzt und anschließend von einem Notar beglaubigt werden; zusätzlich müssen die Originale oder beglaubigte Kopien ca. zwei Monate vor dem Heiratstermin auf dem Postweg an die Behörden des Hochzeitslandes gesendet werden
- Beglaubigungen von Heiratsurkunden müssen noch im Land der Hochzeit ausgestellt werden
- sollte einer der angehenden Eheleute nicht volljährig bzw. 21 Jahre alt sein, benötigt man eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern und die vom Vormundschaftsgericht erteilte "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit"
- wenn eine der ehewilligen Personen schon einmal verheiratet war, muss eine Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift jeweils mit dem amtlichen Vermerk der Eheauflösung vorliegen
- ist einer der beiden Partner verwitwet, benötigt man die Sterbeurkunde des Verstorbenen
Zurück in Deutschland wird die im Ausland geschlossene Ehe mit dem Gang zum Einwohnermeldeamt am Wohnort und der Ausstellung einer neuen Lohnsteuerkarte in allen deutschen Ämtern aktenkundig, so dass nun auch ein Familienbuch angelegt werden kann. Als Datum der Eheschließung gilt hierbei das Datum der Trauung im Ausland.
Diese Liste soll einen Überblick über die benötigten Dokumente zur Eheschließung im Ausland geben. Jedoch können die benötigten Dokumente je nach Land sehr variieren. Verbindliche Informationen je nach Land der Eheschließung erhalten Sie bei den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes.