Feuerwerk zur Hochzeit: So geht es
Was wäre schöner, als die rauschende Hochzeitsfeier mit einem prächtigen Feuerwerk abzuschließen? Die Sache hat nur einen Haken: Wie so häufig tritt in Deutschland der Gesetzgeber als Spielverderber auf, denn Privatpersonen ist es verboten ein Feuerwerk zu zünden. Zum Glück gibt es jedoch Auswege.Feuerwerk außerhalb der Silvesterzeit verbotenGenerell gilt in Deutschland, dass die Abgabe von Feuerwerkskörpern an Privatpersonen nur zur Silvesterzeit erlaubt ist, d.h. vom 29. bis 31. Dezember, und auch nur zu dieser Zeit Feuerwerk gezündet werden darf. Für alle anderen Tage im Jahr ist für das Zünden von Feuerwerk eine behördliche Genehmigung erforderlich. Und hier schlägt Sankt Bürokratius unbarmherzig zu: Zu den Fragen, die geklärt werden müssen, gehören unter anderem, ob die Fläche, ... Mehr erfahren