Liebe ohne Grenzen - Gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland

Hochzeitswissen

Liebe ohne Grenzen - Gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland

Wichtig ist, dass wir lieben, nicht wen wir lieben.

Die Liebe ist was Wunderbares... Wenn zwei Menschen sich lieben, ist es egal ob es "Mann und Frau" oder "Frau und Frau" oder eben "Mann und Mann" sind.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden heutzutage mehr und mehr offen ausgelebt. Doch auch wenn immer mehr Paare ihre Homosexualität nicht verstecken, ist in vielen Köpfen noch die klassische Denkweise, dass "Mann und Frau" als "normal" gilt, verankert.

Vor allem in Großstädten ist die Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen gestiegen. Doch auch in unserer modernen Gesellschaft kommt es immer wieder vor, dass gleichgeschlechtliche Paare mit schrägen Blicken, Kopfschütteln oder blöden Kommentaren konfrontiert werden.

Nichtsdestotrotz haben immer mehr Personen des öffentlichen Lebens den Mut sich zu outen und wollen somit zu mehr Toleranz und Akzeptanz aufrufen. Noch vor einigen Jahren war ein öffentliches Outing ein "No-Go" und bedeutete schlimmstenfalls das Karriereende. Dank des Lebenspartnerschaftsgesetzes gibt es auch prominente Beispiele, die sich bewusst für eine eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden haben:

Für Star-Coiffeur Udo Walz läuteten am 26. Juli 2008 in Berlin die Hochzeitsglocken und Ex-Außenminister Guido Westerwelle ist seit dem 17. September 2010 verheiratet. Diese Vorbilder animieren immer mehr lesbische und schwule Paare ihre Beziehung durch die Home-Ehe auch rechtlich abzusichern.

Vorreiter der Home-Ehe

Als Hamburger Ehe wurde umgangssprachlich eine eingetragene Partnerschaft nach dem Hamburger "Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" vom 08. April 1999 bezeichnet. Homosexuelle Paare hatten so die Möglichkeit sich symbolisch in ein so genanntes Partnerschaftsbuch der Hamburger Standesämter eintragen zu lassen.

Die ersten Eintragungen erfolgten am 6. Mai 1999. Circa ein Jahr später, im April 2000 wurden in Hamburg insgesamt bereits 100 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen.

Am 1. August 2001 wurde das Hamburger Gesetz durch das bundesweit geltende Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt gab es 152 "Hamburger Ehen". In Deutschland ermöglicht das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zwei Menschen gleichen Geschlechts ihrer Lebensgemeinschaft einen gesicherten Rechtsrahmen zu geben und eine sogenannte "einge­tragene Lebens­partner­schaft" zu begründen. Während SPD und Bündnis90/Die Grünen sich dafür aussprachen, stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP dagegen.

Laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamts ("kleine Volkszählung") gab es im Jahr 2012 in Deutschland insgesamt 73.000 gleich­geschlecht­liche Lebens­gemein­schaften. 32.000 bzw. 44% davon lebten als eingetragene Lebenspartnerschaften in einem Haushalt zusammen. Die Mehrzahl (knapp 56%) dieser Beziehungen wurde von Männern geführt.

Dagegen waren es 2006 lediglich 19% (knapp 12.000) zusammenlebende eingetragene Lebenspartnerschaften der damals rund 62.000 gleichgeschlechtlichen Paare. Die Quote hat sich also mehr als verdoppelt und die Zahl der Homo-Ehen nimmt stetig zu.

Hetero-Ehe versus Homo-Ehe

Zum größten Teil sind die "Home-Ehe" und die "Hetero-Ehe" bereits gleichgestellt. Beim Unterhaltsrecht einer eingetragenen Partnerschaft gilt, analog zur Ehe, dass beide Lebenspartner gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet sind. Bei einer Scheidung regelt der Zugewinnausgleich die finanzielle Trennung.

Bei den grundsätzlichen Erbansprüchen gibt es keine Unterschiede, jedoch wird die Erbschaft innerhalb der Homo-Ehe komplett besteuert, der Freibetrag liegt bei nur 5.200 Euro.

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Partner einen gemeinsamen Namen bestimmen und erhalten das gemeinsame Sorgerecht für Kinder. Eine gemeinsame Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung ist außerdem möglich. Ausländische Lebenspartner können mit einer Arbeitsgenehmigung nach Deutschland ziehen.

Nachteile gibt es vor allem im Steuerrecht: Durch die einzelne Besteuerung der Partner (Steuerklasse 1) sind homosexuelle Paare höheren finanziellen Belastungen ausgesetzt. Trotz der Verpflichtung zu gegenseitigen Unterhaltsleistungen, werden sie steuerlich getrennt betrachtet.

Beim Arbeitslosengeld II und bei der Grundsicherung im Alter wiederum, orientiert sich die Homo-Ehe an der herkömmlichen Ehe. Hier wird das Einkommen des Partners bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit mit veranschlagt.

Im Beamtenrecht müssen die Lebenspartner in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf z.B. Pensionsansprüche verzichten, obwohl sie verheirateten Beamten zugestanden werden. Beim Adoptionsrecht gilt, dass die Partner kein gemeinsames Kindes adoptieren, jedoch eine Pflegschaft übernehmen können. Eine Adoption ist nur als Einzelperson möglich.

In der Regel wird die Homo-Ehe auf dem Standesamt eingetragen. In Baden-Württemberg sind die Landratsämter, in Thüringen die Stadt- bzw. Kreisverwaltung zuständig, in Brandenburg, im Saarland und in Hessen die Gemeinde und in Bayern erfolgt die Beurkundung durch einen Notar.

Unser Fazit: Wichtig ist, dass wir lieben, nicht wen wir lieben.

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