Ratgeber

Hochzeitsplanung

Die Verlobung: Der erste Schritt zur Hochzeit

Das erste Versprechen

Die Tradition der Verlobung als rechtlich nicht bindendes Eheversprechen hat eine sehr wechselhafte Geschichte hinter sich. Früher war die Verlobung in der Gesellschaft tief verwurzelt, in den 80er Jahren galt sie als spießig und heutzutage ist die Verlobung mitsamt der dazugehörigen Feier wieder sehr beliebt. Manche Paare feiern die Verlobung nur für sich oder im Familienkreise. Mit der Feier bietet sich eine tolle Gelegenheit, dem Paar mit einem Verlobungsspruch einen guten Ratschlag auf den gemeinsamen Weg in die Ehe mitzugeben.

So ist der Austausch von Ringen ebenso wie die Ausrichtung der Verlobungsfeier optional möglich und kein Muss. Diese Rituale werden jedoch gerne von den Partnern zur äußeren Darstellung des Eheversprechens gebraucht. Spätestens mit der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt wird einander die Ehe versprochen und man ist somit faktisch verlobt.

Rechtlich bindend ist die Verlobung in Deutschland jedoch nicht und es kann auch nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. Die Auflösung des Eheversprechens (sogenannte Entlobung) kann aber jederzeit von beiden Partnern erfolgen. Dies kommt allerdings in der Praxis glücklicherweise höchst selten vor, dennoch kann ein Verlobter, der ohne triftigen Grund von der Verlobung zurücktritt sogar rein rechtlich für den durch die Nichteingehung der Ehe entstandenen Schaden herangezogen werden. Als triftige Gründe gelten hierbei Untreue, sittenwidriges Verhalten oder die Hinauszögerung der Hochzeit ohne ersichtlichen Grund.

Traditionell veranlagte Männer halten häufig in einer Unterredung mit dem Brautvater um die Hand der Tochter an, noch bevor sie die Angebetete selbst fragen. Bei einigen Verlobungen findet dieses Procedere heutzutage in umgekehrter Reihenfolge statt, so dass erst nach Abgabe des Eheversprechens durch die Zukünftige deren Vater kontaktiert wird.

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